Für eine echte Wahl
Ein wichtiges Beispiel sei die Entlohnung, betont Wortmann: „So, wie das jetzt geplant ist, würden Freiwillige bei der Bundeswehr das Vier- bis Fünfwache im Vergleich zum Freiwilligendienst erhalten, das kann nicht sein.“ Auch weil das für viele die Wahlmöglichkeit de facto einschränke, insbesondere junge Menschen aus ökonomisch benachteiligten Haushalten. Wichtig seien zudem die Verfügbarkeit von Plätzen, auch wohnortnah, und die Ausstattung der Träger.
Nach derzeitiger Planung soll zum Jahreswechsel das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz in Kraft treten. Und damit die sogenannte Wehrerfassung. Das heißt, dass junge Menschen ab 18 Jahre aufgefordert werden, einen Online-Fragebogen auszufüllen. Männer sind dazu verpflichtet, Frauen können das freiwillig tun. Zudem sind ab Mitte 2027 Musterungen für Wehrpflichtige vorgesehen. Man gehe davon aus, so genügend Soldat*innen zu finden, heißt es von der Bundeswehr. Eine Wiedereinführung der Wehrpflicht schließt man aber nicht aus.
Kommt die, wird nach dem derzeitigen Gesetzentwurf auch der alte, ebenfalls 2011 ausgesetzte Zivildienst wiederbelebt, inklusive Verweigerung aus Gewissensgründen für alle, die nicht zur Bundeswehr wollen. Ein Modell mit vielen Schwächen, wie Jens Wortmann sagt: „Im Sport war damals zum
Beispiel die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen kein erlaubtes Einsatzfeld, zudem war es Vereinsangehörigen verboten, den Ersatzdienst in ihrem Verein zu leisten.“
Stattdessen brauche es einen zeitgemäßen, attraktiven Ersatzdienst mit der freien Wahl für alle, fordert der Sportjugend-Vorsitzende. Und mit genügend Plätzen für alle – nicht nur für die Wehrpflichtigen, die keinen Dienst an der Waffe leisten wollen. „Wir dürfen auch die jungen Frauen dabei nicht vergessen, die sich freiwillig für die Gesellschaft engagieren wollen“, mahnt Wortmann. „Dann haben alle etwas davon: Die jungen Menschen, unabhängig von Nationalität und Geschlecht, die Einsatzstellen, also zum Beispiel die Sportvereine, und damit auch die gesamte Gesellschaft.“

Wehr- und Ersatzdienste
Für eine
echte Wahl
Ein wichtiges Beispiel sei die Entlohnung, betont Wortmann: „So, wie das jetzt geplant ist, würden Freiwillige bei der Bundeswehr das Vier- bis Fünfwache im Vergleich zum Freiwilligendienst erhalten, das kann nicht sein.“ Auch weil das für viele die Wahlmöglichkeit de facto einschränke, insbesondere junge Menschen aus ökonomisch benachteiligten Haushalten. Wichtig seien zudem die Verfügbarkeit von Plätzen, auch wohnortnah, und die Ausstattung der Träger.
Nach derzeitiger Planung soll zum Jahreswechsel das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz in Kraft treten. Und damit die sogenannte Wehrerfassung. Das heißt, dass junge Menschen ab 18 Jahre aufgefordert werden, einen Online-Fragebogen auszufüllen. Männer sind dazu verpflichtet, Frauen können das freiwillig tun. Zudem sind ab Mitte 2027 Musterungen für Wehrpflichtige vorgesehen. Man gehe davon aus, so genügend Soldat*innen zu finden, heißt es von der Bundeswehr. Eine Wiedereinführung der Wehrpflicht schließt man aber nicht aus.
Kommt die, wird nach dem derzeitigen Gesetzentwurf auch der alte, ebenfalls 2011 ausgesetzte Zivildienst wiederbelebt, inklusive Verweigerung aus Gewissensgründen für alle, die nicht zur Bundeswehr wollen. Ein Modell mit vielen Schwächen, wie Jens Wortmann sagt: „Im Sport war damals zum Beispiel die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen kein erlaubtes Einsatzfeld, zudem war es Vereinsangehörigen verboten, den Ersatzdienst in ihrem Verein zu leisten.“
Stattdessen brauche es einen zeitgemäßen, attraktiven Ersatzdienst mit der freien Wahl für alle, fordert der Sportjugend-Vorsitzende. Und mit genügend Plätzen für alle – nicht nur für die Wehrpflichtigen, die keinen Dienst an der Waffe leisten wollen. „Wir dürfen auch die jungen Frauen dabei nicht vergessen, die sich freiwillig für die Gesellschaft engagieren wollen“, mahnt Wortmann. „Dann haben alle etwas davon: Die jungen Menschen, unabhängig von Nationalität und Geschlecht, die Einsatzstellen, also zum Beispiel die Sportvereine, und damit auch die gesamte Gesellschaft.“

Wehr- und Ersatzdienste
Für eine echte Wahl
Ein wichtiges Beispiel sei die Entlohnung, betont Wortmann: „So, wie das jetzt geplant ist, würden Freiwillige bei der Bundeswehr das Vier- bis Fünfwache im Vergleich zum Freiwilligendienst erhalten, das kann nicht sein.“ Auch weil das für viele die Wahlmöglichkeit de facto einschränke, insbesondere junge Menschen aus ökonomisch benachteiligten Haushalten. Wichtig seien zudem die Verfügbarkeit von Plätzen, auch wohnortnah, und die Ausstattung der Träger.
Nach derzeitiger Planung soll zum Jahreswechsel das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz in Kraft treten. Und damit die sogenannte Wehrerfassung. Das heißt, dass junge Menschen ab 18 Jahre aufgefordert werden, einen Online-Fragebogen auszufüllen. Männer sind dazu verpflichtet, Frauen können das freiwillig tun. Zudem sind ab Mitte 2027 Musterungen für Wehrpflichtige vorgesehen. Man gehe davon aus, so genügend Soldat*innen zu finden, heißt es von der Bundeswehr. Eine Wiedereinführung der Wehrpflicht schließt man aber nicht aus.
Kommt die, wird nach dem derzeitigen Gesetzentwurf auch der alte, ebenfalls 2011 ausgesetzte Zivildienst wiederbelebt, inklusive Verweigerung aus Gewissensgründen für alle, die nicht zur Bundeswehr wollen. Ein Modell mit vielen Schwächen, wie Jens Wortmann sagt: „Im Sport war damals zum Beispiel die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen kein erlaubtes Einsatzfeld, zudem war es Vereinsangehörigen verboten, den Ersatzdienst in ihrem Verein zu leisten.“
Stattdessen brauche es einen zeitgemäßen, attraktiven Ersatzdienst mit der freien Wahl für alle, fordert der Sportjugend-Vorsitzende. Und mit genügend Plätzen für alle – nicht nur für die Wehrpflichtigen, die keinen Dienst an der Waffe leisten wollen. „Wir dürfen auch die jungen Frauen dabei nicht vergessen, die sich freiwillig für die Gesellschaft engagieren wollen“, mahnt Wortmann. „Dann haben alle etwas davon: Die jungen Menschen, unabhängig von Nationalität und Geschlecht, die Einsatzstellen, also zum Beispiel die Sportvereine, und damit auch die gesamte Gesellschaft.“

Wehr- und Ersatzdienste