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Sportmanagement Text Sven Schlickowey // Foto © LSB / Andrea Bowinkelmann GraphicLine Fair Play Sportler feiern gemeinsam auf dem Spielfeld GraphicLine GraphicLine GraphicLine Group

Was tun, wenn jemand
dem eigenen Verein schadet?

Den Begriff „Schaden“ verbinden die meisten mit nachteiligen finanziellen Auswirkungen auf ein Verhalten. Dem Verein kann Schaden jedoch in unterschiedlicher Art und Weise entstehen, sei es ein Griff in die Vereinskasse, das Nichtzahlen von Mitgliedsbeiträgen, aber auch die Behinde­rung interner Abläufe oder das Herstellen negativer Reputation im Zusammenhang mit dem Verein in der Öffentlichkeit. Dazu gehören insbesondere rufschädigende Falschbehauptungen, Mobbing von Mitgliedern, Verstöße gegen die Satzung, aber auch die Unterstützung von Organisationen und Parteien, deren Werte nicht mit denjenigen des Vereins im Einklang stehen.

Folgen für den Verein | Für den Verein kann dies verheerende Folgen haben, sodass, wird ein Schaden festgestellt, dieser nicht unkommentiert hingenommen werden kann, wie Rechtsanwältin Dr. Ariane Bertram erläutert. Dabei lösen solche Konflikte nicht nur Disharmonie und Unfrieden unter den Mitgliedern aus, sondern führen auch zu wirtschaftlichen Konsequenzen. Zum Beispiel durch den Austritt bestehender Mitglieder und dem mangelnden Neueintritt oder dem Ausbleiben von Sponsoren aufgrund eines schlechten Rufs, so dass der Verein in seinem Fortbestand gefährdet ist.

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Das richtige Vorgehen | Wenn so etwas passiert, stellt sich den Verantwortlichen im Verein die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Wichtig ist, so Rechtsanwältin Dr. Ariane Bertram, dass jedem Verdacht nachgegangen wird: „Insofern sollten sich die Vorstandsmitglieder zunächst klar und transparent verhalten und untereinander die weitere Vorgehensweise absprechen.“ Dabei ist zunächst das betreffende Mitglied mit dem Vorwurf zu konfrontieren und um Stellungnahme zu bitten. „Im Anschluss muss der Vorstand besprechen, welche Konsequenzen das Fehlverhalten nach sich zieht.“ Dieses wiederum hängt stets vom Einzelfall ab, sodass eine pauschale Anleitung nicht gegeben werden kann. Dabei ist jedoch stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten – nach dem Motto „nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“, dürfen kleinere Verstöße nicht mit einem Vereinsausschluss geahndet werden.


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Satzung und Ordnung | Damit jedes Mitglied im Vorhinein weiß, welche Folgen vereinsschädigendes Verhalten nach sich zieht, sind Verstöße, Verhalten, Sanktionen, Vorgehensweise und das handelnde Gremium in der Vereinssatzung festzuhalten, sagt Dr. Ariane Bertram. Der Rechtsweg bleibt (zusätzlich) jedoch immer offen.

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Konkret, aber unbestimmt | Insbesondere die Sachverhalte, die als vereinsschädigendes Verhalten gewertet werden, sollten hinreichend konkretisiert, gleichzeitig relativ unbestimmt in der Satzung festgeschrieben werden. „Das Aufführen konkreter Beispiele ist dabei weder notwendig noch förderlich“, so Bertram.

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Der Wert von Werten | In der Satzung zu regeln sind auch die Werte des Vereins. Zum einen schreibt dies das Bürgerliche Gesetzbuch vor, zum anderen bilden diese den Leitfaden des Handelns im Verein wie Fair Play, Zuverlässigkeit, Toleranz, Integration und Respekt. Darüber hinaus gibt es bloßes Sporttreiben ohne Werte nicht. „Denn das Vereinsleben fördert nicht nur die sportliche Aktivität und gemeinsame Bewegung, sondern stärkt auch das soziale Miteinander“, betont die Rechtsanwältin.

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Verschiedene Sanktionen | Möglichkeiten, vereinsschädigendes Verhalten zu sanktionieren, gebe es viele. „Der Vereinsausschluss des Mitglieds ist dabei die ultima ratio“, betont die Juristin. Denkbar seien als mildere Mittel zum Beispiel:

  • Entzug von Vorstandsposten oder Aufgaben
  • Betretungs- oder Nutzungsverbot von Vereinsanlagen
  • Entziehung von Stimm- und Mitgliedsrechten

Die Opfer von Fehlverhalten, beispielsweise durch Mobbing, sind zudem vom Vorstand und den übrigen Mitgliedern, aber auch durch professionelle Hilfe zu unterstützen.

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Rechtssicherer Ausschluss | Ist der Ausschluss jedoch unumgänglich, ist das Verfahren fair und unter Einhaltung der rechtlichen Grundlagen durchzuführen, erklärt Bertram. Hilfreich ist, wie bereits erwähnt, dass die Satzung die Verfahrensweise regelt, da nicht nur die Mitglieder, sondern auch die Verantwortlichen wissen, was zu tun ist. Andernfalls muss sich der Verein mit allgemeinen Grundsätzen helfen, eine gesetzliche Regelung zum Vereinsausschluss existiert nämlich nicht.

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Fair und sicher | „Dem Verein ist zumeist nicht nur daran gelegen, ein rechtssicheres Verfahren durchzuführen, sondern sich gegenüber dem auszuschließenden Mitglied möglichst fair und transparent zu verhalten und dabei nicht mehr Aufsehen zu erregen als unbedingt notwendig“, hat Dr. Ariane Bertram beobachtet. Gelinge dies nicht, gehe der Schuss schnell nach hinten los. Dies zum Beispiel dann, wenn das Mitglied wegen eines Formfehlers erfolgreich gerichtlich gegen den Ausschluss vorgeht und so, trotz des Fehlverhaltens, im Verein bleibt.

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Zwei Verfahren | Regle der Verein den Ausschluss in seiner Satzung, gebe es zwei verschiedene Verfahren, sagt die Anwältin. Zum einen ein einfaches Verfahren, wonach das Mitglied durch das reine Feststellen des Vergehens ausgeschlossen werden kann, und zum anderen den Ausschluss durch Beschluss nach einem festgelegten Verfahren durch die Mitgliederversammlung, im Rahmen dessen der Beschuldigte die Chance zur Stellungnahme erhält. Dabei ist das einfache Verfahren für eindeutig feststellbare Gründe, beispielsweise Zahlungsverzug, anzuwenden, während das aufwändigere alle anderen Gründe miteinschließt, die eine Stellungnahme des Mitglieds notwendig machen.

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Besser Vor- als Nachsorge | Um all dies zu vermeiden, bietet sich präventives Handeln an. „Zumeist entsteht Fehlverhalten durch Neid, Missgunst und mangelndem Respekt.“ Deswegen ist das Leben der Werte im Verein ebenso wichtig wie eine offene Kommunikation. Regelmäßige Schulungen und Überprüfungen, insbesondere hinsichtlich der Finanzen, helfen hierbei, da „oft die Vereinskassen die meiste Angriffsfläche für Fehlverhalten darstellen“, sagt Dr. Ariane Bertram. „Deswegen ist es hier wichtig, durch regelmäßige, auch außer der Reihe durchgeführte Überprüfungen, die Kasse im Blick zu haben.“

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Fair Play, Zuverlässigkeit, Respekt, sich aufeinander verlassen zu können – für diese Werte stehen Sportvereine. Und das darf sich auch in ihrer Satzung wiederfinden.

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vibss.de


Vereinsrecht: Vereinsschädigung mit Konsequenzen, wann Handlungen zur Haftung führen


go.lsb.nrw/vibss-vereinsschaedigung


Werte im Verein – Fundament
und Leitbild für ein
friedliches Miteinander


go.lsb.nrw/vibss-vereinswerte


Ausschluss aus dem Verein –
ein Leitfaden zur
praktischen Umsetzung


go.lsb.nrw/vibss-vereinsausschluss

meinsportnetz.nrw


Vereinsrecht:
Basismodule „Recht und Versicherung“


go.lsb.nrw/sportnetznrw-rv-basismodul

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Den Begriff „Schaden“ verbinden die meisten mit nachteiligen finanziellen Auswirkungen auf ein Verhalten. Dem Verein kann Schaden jedoch in unterschiedlicher Art und Weise entstehen, sei es ein Griff in die Vereinskasse, das Nichtzahlen von Mitgliedsbeiträgen, aber auch die Behinde­rung interner Abläufe oder das Herstellen negativer Reputation im Zusammenhang mit dem Verein in der Öffentlichkeit. Dazu gehören insbesondere rufschädigende Falschbehauptungen, Mobbing von Mitgliedern, Verstöße gegen die Satzung, aber auch die Unterstützung von Organisationen und Parteien, deren Werte nicht mit denjenigen des Vereins im Einklang stehen.

Folgen für den Verein | Für den Verein kann dies verheerende Folgen haben, sodass, wird ein Schaden festgestellt, dieser nicht unkommentiert hingenommen werden kann, wie Rechtsanwältin Dr. Ariane Bertram erläutert. Dabei lösen solche Konflikte nicht nur Disharmonie und Unfrieden unter den Mitgliedern aus, sondern führen auch zu wirtschaftlichen Konsequenzen. Zum Beispiel durch den Austritt bestehender Mitglieder und dem mangelnden Neueintritt oder dem Ausbleiben von Sponsoren aufgrund eines schlechten Rufs, so dass der Verein in seinem Fortbestand gefährdet ist.

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Das richtige Vorgehen | Wenn so etwas passiert, stellt sich den Verantwortlichen im Verein die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Wichtig ist, so Rechtsanwältin Dr. Ariane Bertram, dass jedem Verdacht nachgegangen wird: „Insofern sollten sich die Vorstandsmitglieder zunächst klar und transparent verhalten und untereinander die weitere Vorgehensweise absprechen.“ Dabei ist zunächst das betreffende Mitglied mit dem Vorwurf zu konfrontieren und um Stellungnahme zu bitten. „Im Anschluss muss der Vorstand besprechen, welche Konsequenzen das Fehlverhalten nach sich zieht.“ Dieses wiederum hängt stets vom Einzelfall ab, sodass eine pauschale Anleitung nicht gegeben werden kann. Dabei ist jedoch stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten – nach dem Motto „nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“, dürfen kleinere Verstöße nicht mit einem Vereinsausschluss geahndet werden.


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Satzung und Ordnung | Damit jedes Mitglied im Vorhinein weiß, welche Folgen vereinsschädigendes Verhalten nach sich zieht, sind Verstöße, Verhalten, Sanktionen, Vorgehensweise und das handelnde Gremium in der Vereinssatzung festzuhalten, sagt Dr. Ariane Bertram. Der Rechtsweg bleibt (zusätzlich) jedoch immer offen.

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Konkret, aber unbestimmt | Insbesondere die Sachverhalte, die als vereinsschädigendes Verhalten gewertet werden, sollten hinreichend konkretisiert, gleichzeitig relativ unbestimmt in der Satzung festgeschrieben werden. „Das Aufführen konkreter Beispiele ist dabei weder notwendig noch förderlich“, so Bertram.

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Der Wert von Werten | In der Satzung zu regeln sind auch die Werte des Vereins. Zum einen schreibt dies das Bürgerliche Gesetzbuch vor, zum anderen bilden diese den Leitfaden des Handelns im Verein wie Fair Play, Zuverlässigkeit, Toleranz, Integration und Respekt. Darüber hinaus gibt es bloßes Sporttreiben ohne Werte nicht. „Denn das Vereinsleben fördert nicht nur die sportliche Aktivität und gemeinsame Bewegung, sondern stärkt auch das soziale Miteinander“, betont die Rechtsanwältin.

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Verschiedene Sanktionen | Möglichkeiten, vereinsschädigendes Verhalten zu sanktionieren, gebe es viele. „Der Vereinsausschluss des Mitglieds ist dabei die ultima ratio“, betont die Juristin. Denkbar seien als mildere Mittel zum Beispiel:

  • Entzug von Vorstandsposten oder Aufgaben
  • Betretungs- oder Nutzungsverbot von Vereinsanlagen
  • Entziehung von Stimm- und Mitgliedsrechten

Die Opfer von Fehlverhalten, beispielsweise durch Mobbing, sind zudem vom Vorstand und den übrigen Mitgliedern, aber auch durch professionelle Hilfe zu unterstützen.

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Rechtssicherer Ausschluss | Ist der Ausschluss jedoch unumgänglich, ist das Verfahren fair und unter Einhaltung der rechtlichen Grundlagen durchzuführen, erklärt Bertram. Hilfreich ist, wie bereits erwähnt, dass die Satzung die Verfahrensweise regelt, da nicht nur die Mitglieder, sondern auch die Verantwortlichen wissen, was zu tun ist. Andernfalls muss sich der Verein mit allgemeinen Grundsätzen helfen, eine gesetzliche Regelung zum Vereinsausschluss existiert nämlich nicht.

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Fair und sicher | „Dem Verein ist zumeist nicht nur daran gelegen, ein rechtssicheres Verfahren durchzuführen, sondern sich gegenüber dem auszuschließenden Mitglied möglichst fair und transparent zu verhalten und dabei nicht mehr Aufsehen zu erregen als unbedingt notwendig“, hat Dr. Ariane Bertram beobachtet. Gelinge dies nicht, gehe der Schuss schnell nach hinten los. Dies zum Beispiel dann, wenn das Mitglied wegen eines Formfehlers erfolgreich gerichtlich gegen den Ausschluss vorgeht und so, trotz des Fehlverhaltens, im Verein bleibt.

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Zwei Verfahren | Regle der Verein den Ausschluss in seiner Satzung, gebe es zwei verschiedene Verfahren, sagt die Anwältin. Zum einen ein einfaches Verfahren, wonach das Mitglied durch das reine Feststellen des Vergehens ausgeschlossen werden kann, und zum anderen den Ausschluss durch Beschluss nach einem festgelegten Verfahren durch die Mitgliederversammlung, im Rahmen dessen der Beschuldigte die Chance zur Stellungnahme erhält. Dabei ist das einfache Verfahren für eindeutig feststellbare Gründe, beispielsweise Zahlungsverzug, anzuwenden, während das aufwändigere alle anderen Gründe miteinschließt, die eine Stellungnahme des Mitglieds notwendig machen.

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Besser Vor- als Nachsorge | Um all dies zu vermeiden, bietet sich präventives Handeln an. „Zumeist entsteht Fehlverhalten durch Neid, Missgunst und mangelndem Respekt.“ Deswegen ist das Leben der Werte im Verein ebenso wichtig wie eine offene Kommunikation. Regelmäßige Schulungen und Überprüfungen, insbesondere hinsichtlich der Finanzen, helfen hierbei, da „oft die Vereinskassen die meiste Angriffsfläche für Fehlverhalten darstellen“, sagt Dr. Ariane Bertram. „Deswegen ist es hier wichtig, durch regelmäßige, auch außer der Reihe durchgeführte Überprüfungen, die Kasse im Blick zu haben.“

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Fair Play, Zuverlässigkeit, Respekt, sich aufeinander verlassen zu können – für diese Werte stehen Sportvereine. Und das darf sich auch in ihrer Satzung wiederfinden.

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Den Begriff „Schaden“ verbinden die meisten mit nachteiligen finanziellen Auswirkungen auf ein Verhalten. Dem Verein kann Schaden jedoch in unterschiedlicher Art und Weise entstehen, sei es ein Griff in die Vereinskasse, das Nichtzahlen von Mitgliedsbeiträgen, aber auch die Behinde­rung interner Abläufe oder das Herstellen negativer Reputation im Zusammenhang mit dem Verein in der Öffentlichkeit. Dazu gehören insbesondere rufschädigende Falschbehauptungen, Mobbing von Mitgliedern, Verstöße gegen die Satzung, aber auch die Unterstützung von Organisationen und Parteien, deren Werte nicht mit denjenigen des Vereins im Einklang stehen.

Folgen für den Verein | Für den Verein kann dies verheerende Folgen haben, sodass, wird ein Schaden festgestellt, dieser nicht unkommentiert hingenommen werden kann, wie Rechtsanwältin Dr. Ariane Bertram erläutert. Dabei lösen solche Konflikte nicht nur Disharmonie und Unfrieden unter den Mitgliedern aus, sondern führen auch zu wirtschaftlichen Konsequenzen. Zum Beispiel durch den Austritt bestehender Mitglieder und dem mangelnden Neueintritt oder dem Ausbleiben von Sponsoren aufgrund eines schlechten Rufs, so dass der Verein in seinem Fortbestand gefährdet ist.

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Das richtige Vorgehen | Wenn so etwas passiert, stellt sich den Verantwortlichen im Verein die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Wichtig ist, so Rechtsanwältin Dr. Ariane Bertram, dass jedem Verdacht nachgegangen wird: „Insofern sollten sich die Vorstandsmitglieder zunächst klar und transparent verhalten und untereinander die weitere Vorgehensweise absprechen.“ Dabei ist zunächst das betreffende Mitglied mit dem Vorwurf zu konfrontieren und um Stellungnahme zu bitten. „Im Anschluss muss der Vorstand besprechen, welche Konsequenzen das Fehlverhalten nach sich zieht.“ Dieses wiederum hängt stets vom Einzelfall ab, sodass eine pauschale Anleitung nicht gegeben werden kann. Dabei ist jedoch stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten – nach dem Motto „nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“, dürfen kleinere Verstöße nicht mit einem Vereinsausschluss geahndet werden.


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Satzung und Ordnung | Damit jedes Mitglied im Vorhinein weiß, welche Folgen vereinsschädigendes Verhalten nach sich zieht, sind Verstöße, Verhalten, Sanktionen, Vorgehensweise und das handelnde Gremium in der Vereinssatzung festzuhalten, sagt Dr. Ariane Bertram. Der Rechtsweg bleibt (zusätzlich) jedoch immer offen.

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Konkret, aber unbestimmt | Insbesondere die Sachverhalte, die als vereinsschädigendes Verhalten gewertet werden, sollten hinreichend konkretisiert, gleichzeitig relativ unbestimmt in der Satzung festgeschrieben werden. „Das Aufführen konkreter Beispiele ist dabei weder notwendig noch förderlich“, so Bertram.

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Der Wert von Werten | In der Satzung zu regeln sind auch die Werte des Vereins. Zum einen schreibt dies das Bürgerliche Gesetzbuch vor, zum anderen bilden diese den Leitfaden des Handelns im Verein wie Fair Play, Zuverlässigkeit, Toleranz, Integration und Respekt. Darüber hinaus gibt es bloßes Sporttreiben ohne Werte nicht. „Denn das Vereinsleben fördert nicht nur die sportliche Aktivität und gemeinsame Bewegung, sondern stärkt auch das soziale Miteinander“, betont die Rechtsanwältin.

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Verschiedene Sanktionen | Möglichkeiten, vereinsschädigendes Verhalten zu sanktionieren, gebe es viele. „Der Vereinsausschluss des Mitglieds ist dabei die ultima ratio“, betont die Juristin. Denkbar seien als mildere Mittel zum Beispiel:

  • Entzug von Vorstandsposten oder Aufgaben
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Die Opfer von Fehlverhalten, beispielsweise durch Mobbing, sind zudem vom Vorstand und den übrigen Mitgliedern, aber auch durch professionelle Hilfe zu unterstützen.

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Fair Play, Zuverlässigkeit, Respekt, sich aufeinander verlassen zu können – für diese Werte stehen Sportvereine. Und das darf sich auch in ihrer Satzung wiederfinden.

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