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Olympia 2036 für NRW mit nachhaltigen Sportstätten und Schutzkonzepte für Sportvereine

Mehr Bewegung für mehr

Chancengleichheit

So etwas gab es bisher noch nicht: Ein neues Förderprogramm ermöglicht zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an nordrhein-westfälischen Startchancen-Schulen, das Geld kommt vom Land und vom Bund, der Landes­sportbund NRW ist als Kooperationspartner mit an Bord. So funktioniert´s:

Bis zu 4,6 Milliarden Euro für mehr Chancengleichheit in der Bildung – mit dem Startchancen-Programm hat das Land NRW zusammen mit dem Bund sein bisher größtes bildungspolitisches Programm auf den Weg gebracht. Bis zum Schuljahr 2034/35 sollen gezielt Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schüler*innen gefördert werden. 400 Schulen sind bereits dabei, 523 weitere kommen im neuen Schuljahr dazu. Ein Baustein, den es so nur in NRW gibt, heißt „Startchance Bewegung “, damit können Sportvereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde zusätzliche Angebote an diesen Schulen aufbauen.

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Was wird gefördert? Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote, die dazu beitragen, die sozial-emotionalen Kompetenzen und die Persönlichkeitsentwicklung der Startchancen-Schüler*innen zu fördern. Dazu zählen:


Angebote, die die Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen verbessern, das können Mannschaftssportarten, Entspannungs- und Selbstbehauptungskurse sein

Maßnahmen, die helfen, den sozialen Nahraum wahrzunehmen, wie Abenteuer- und Erlebnissportangebote

Angebote, die bestimmte sicherheitsrelevante Kompetenzen vermitteln, insbesondere Schwimmen und Radfahren


Vorgesehen sind Gruppen-Angebote für jeweils 15 bis 20 Teilnehmer*innen, bei Schwimmkursen acht bis zwölf. Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote können montags bis freitags im außer­unterrichtlichen Bereich initiiert und durchgeführt werden, nicht in den Ferien und auch nicht am Wochenende.

Daneben müssen die Angebote jeweils mindestens zehn Einheiten umfassen, sie sollen regelmäßig, am besten wöchentlich, stattfinden. Eine Ausweitung auf ein ganzes Schul- oder Halbjahr ist ausdrücklich gewünscht. Der Start ist erst nach der Bewilligung möglich.


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Wie viel Geld gibt es? Pro 60-minütiger Kurseinheit gibt es pauschal 50 Euro, das Geld kann für Personal- und Sachkosten eingesetzt werden, dazu zählen auch die Honorarkosten für Übungsleiter*innen. Nicht benötigte Mittel müssen später zurückgegeben werden.


Werden für die Durchführung Materialien angeschafft, gehen die in den Besitz des Anbieters, also zum Beispiel des Sportvereins, über.


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Welche Voraussetzungen gelten? Förderfähig sind nur Angebote an Startchancen-Schulen, das sind ab dem kommenden Schuljahr 923 in ganz NRW.


Welche Schulen dazu gehören, wird anhand des Schulsozialindex berechnet, der unter anderem Kinder- und Jugendarmut, Migrationshintergrund und Förderbedarfe in den Bereichen Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache berücksichtigt. Die Schulleitungen und die Träger, in der Regel die Kommunen, wissen, um welche Schulen es sich handelt, zudem können auf der Internetseite des NRW-Schulministeriums nach Städten sortierte Listen heruntergeladen werden:

schulministerium.nrw/startchancen

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Wie funktioniert die Beantragung?

Anträge können online über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.


Unterstützung, insbesondere bei der Vernetzung von Sportvereinen und Startchancen-Schulen, gibt es bei den Stadt- und Kreissportbünden, die für „Startchance Bewegung“ extra Ansprechpersonen benannt haben. Eine Liste sowie weitere Informationen und Kontakt zu den Expert*innen des Landessportbundes und seiner Sportjugend, die vor allem bei Fragen zur inhaltlichen Umsetzung und zum Förderverfahren weiterhelfen, gibt es online:

go.sportjugend.nrw/startchance-bewegung

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Was ist das Besondere am Förder­programm

„Startchance Bewegung“?


Das neue Förderprogramm biete eine attraktive Vergütung für die Anbieter, dank der vergleichsweise langen Laufzeit von zehn Jahren Planungssicherheit und Nachhaltigkeit und stärke zudem die Rolle des organisierten Sports als wichtiger Bildungsakteur und -partner für Schulen, sagt Judith Blau, Ressortleiterin Kinder- und Jugendsportentwicklung beim LSB. Das ergebe eine große Chance – für Schüler*innen, Schulen und die Vereine und Bünde.

„Dass sich regelmäßige Bewegungsangebote unter fachkundiger Anleitung positiv auf Kinder und Jugendliche und das Miteinander in den Schulen auswirken, steht völlig außer Frage“, betont sie. Die Anbieter wiederum kämen unter Umständen mit einer neuen Zielgruppe in Kontakt. Antragsberechtigt sind neben Sportvereinen, Stadt- und Gemeindesportverbänden, Stadt- und Kreissportbünden sowie Fachverbänden auch Freie Träger und private Anbieter wie zum Beispiel Schwimmschulen.


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Group Group Group Text Sven Schlickowey // Foto © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann Startchance Bewegung
 
Olympia 2036 für NRW mit nachhaltigen Sportstätten und Schutzkonzepte für Sportvereine

Mehr Bewegung
für mehr

Chancengleichheit

So etwas gab es bisher noch nicht: Ein neues Förderprogramm ermöglicht zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an nordrhein-westfälischen Startchancen-Schulen, das Geld kommt vom Land und vom Bund, der Landes­sportbund NRW ist als Kooperationspartner mit an Bord. So funktioniert´s:

Bis zu 4,6 Milliarden Euro für mehr Chancengleichheit in der Bildung – mit dem Startchancen-Programm hat das Land NRW zusammen mit dem Bund sein bisher größtes bildungspolitisches Programm auf den Weg gebracht. Bis zum Schuljahr 2034/35 sollen gezielt Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schüler*innen gefördert werden. 400 Schulen sind bereits dabei, 523 weitere kommen im neuen Schuljahr dazu. Ein Baustein, den es so nur in NRW gibt, heißt „Startchance Bewegung “, damit können Sportvereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde zusätzliche Angebote an diesen Schulen aufbauen.

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Was wird gefördert? Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote, die dazu beitragen, die sozial-emotionalen Kompetenzen und die Persönlichkeitsentwicklung der Startchancen-Schüler*innen zu fördern. Dazu zählen:

inline GroupAngebote, die die Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen verbessern, das können Mannschaftssportarten, Entspannungs- und Selbstbehauptungskurse sein


inline GroupMaßnahmen, die helfen, den sozialen Nahraum wahrzunehmen, wie Abenteuer- und Erlebnissportangebote


inline GroupAngebote, die bestimmte sicherheitsrelevante Kompetenzen vermitteln, insbesondere Schwimmen und Radfahren


Vorgesehen sind Gruppen-Angebote für jeweils 15 bis 20 Teilnehmer*innen, bei Schwimmkursen acht bis zwölf. Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote können montags bis freitags im außer­unterrichtlichen Bereich initiiert und durchgeführt werden, nicht in den Ferien und auch nicht am Wochenende.

Daneben müssen die Angebote jeweils mindestens zehn Einheiten umfassen, sie sollen regelmäßig, am besten wöchentlich, stattfinden. Eine Ausweitung auf ein ganzes Schul- oder Halbjahr ist ausdrücklich gewünscht. Der Start ist erst nach der Bewilligung möglich.


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Wie viel Geld gibt es?
Pro 60-minütiger Kurseinheit gibt es pauschal 50 Euro, das Geld kann für Personal- und Sachkosten eingesetzt werden, dazu zählen auch die Honorarkosten für Übungsleiter*innen. Nicht benötigte Mittel müssen später zurückgegeben werden.


Werden für die Durchführung Materialien angeschafft, gehen die in den Besitz des Anbieters, also zum Beispiel des Sportvereins, über.


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Welche Voraussetzungen

gelten? Förderfähig sind nur Angebote an Startchancen-Schulen, das sind ab dem kommenden Schuljahr 923 in ganz NRW.


Welche Schulen dazu gehören, wird anhand des Schulsozialindex berechnet, der unter anderem Kinder- und Jugendarmut, Migrationshintergrund und Förderbedarfe in den Bereichen Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache berücksichtigt. Die Schulleitungen und die Träger, in der Regel die Kommunen, wissen, um welche Schulen es sich handelt, zudem können auf der Internetseite des NRW-Schulministeriums nach Städten sortierte Listen heruntergeladen werden:

schulministerium.nrw/startchancen

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Wie funktioniert
die Beantragung?

Anträge können online über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.


Unterstützung, insbesondere bei der Vernetzung von Sportvereinen und Startchancen-Schulen, gibt es bei den Stadt- und Kreissportbünden, die für „Startchance Bewegung“ extra Ansprechpersonen benannt haben. Eine Liste sowie weitere Informationen und Kontakt zu den Expert*innen des Landessportbundes und seiner Sportjugend, die vor allem bei Fragen zur inhaltlichen Umsetzung und zum Förderverfahren weiterhelfen, gibt es online:

go.sportjugend.nrw/startchance-bewegung

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Was ist das Besondere

am Förder­programm

„Startchance Bewegung“?


Das neue Förderprogramm biete eine attraktive Vergütung für die Anbieter, dank der vergleichsweise langen Laufzeit von zehn Jahren Planungssicherheit und Nachhaltigkeit und stärke zudem die Rolle des organisierten Sports als wichtiger Bildungsakteur und -partner für Schulen, sagt Judith Blau, Ressortleiterin Kinder- und Jugendsportentwicklung beim LSB. Das ergebe eine große Chance – für Schüler*innen, Schulen und die Vereine und Bünde.

„Dass sich regelmäßige Bewegungsangebote unter fachkundiger Anleitung positiv auf Kinder und Jugendliche und das Miteinander in den Schulen auswirken, steht völlig außer Frage“, betont sie. Die Anbieter wiederum kämen unter Umständen mit einer neuen Zielgruppe in Kontakt. Antragsberechtigt sind neben Sportvereinen, Stadt- und Gemeindesportverbänden, Stadt- und Kreissportbünden sowie Fachverbänden auch Freie Träger und private Anbieter wie zum Beispiel Schwimmschulen.


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Text Sven Schlickowey // Foto © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann Startchance Bewegung
 
Bild von Kindern im Schulsport mit Bewegungsangeboten von Vereinen

Mehr Bewegung für mehr

Chancengleichheit


So etwas gab es bisher noch nicht: Ein neues Förderprogramm ermöglicht zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an nordrhein-westfälischen Startchancen-Schulen, das Geld kommt vom Land und vom Bund, der Landes­sportbund NRW ist als Kooperationspartner mit an Bord. So funktioniert´s:

Bis zu 4,6 Milliarden Euro für mehr Chancengleichheit in der Bildung – mit dem Startchancen-Programm hat das Land NRW zusammen mit dem Bund sein bisher größtes bildungspolitisches Programm auf den Weg gebracht. Bis zum Schuljahr 2034/35 sollen gezielt Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schüler*innen gefördert werden. 400 Schulen sind bereits dabei, 523 weitere kommen im neuen Schuljahr dazu. Ein Baustein, den es so nur in NRW gibt, heißt „Startchance Bewegung “, damit können Sportvereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde zusätzliche Angebote an diesen Schulen aufbauen.

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Was wird gefördert? Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote, die dazu beitragen, die sozial-emotionalen Kompetenzen und die Persönlichkeitsentwicklung der Startchancen-Schüler*innen zu fördern. Dazu zählen:


Angebote, die die Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen verbessern, das können Mannschaftssportarten, Entspannungs- und Selbstbehauptungskurse sein


Maßnahmen, die helfen, den sozialen Nahraum wahrzunehmen, wie Abenteuer- und Erlebnissportangebote


Angebote, die bestimmte sicherheitsrelevante Kompetenzen vermitteln, insbesondere Schwimmen und Radfahren


Vorgesehen sind Gruppen-Angebote für jeweils 15 bis 20 Teilnehmer*innen, bei Schwimmkursen acht bis zwölf. Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote können montags bis freitags im außer­unterrichtlichen Bereich initiiert und durchgeführt werden, nicht in den Ferien und auch nicht am Wochenende.

Daneben müssen die Angebote jeweils mindestens zehn Einheiten umfassen, sie sollen regelmäßig, am besten wöchentlich, stattfinden. Eine Ausweitung auf ein ganzes Schul- oder Halbjahr ist ausdrücklich gewünscht. Der Start ist erst nach der Bewilligung möglich.


inline GraphicLine

Wie viel Geld gibt es? Pro 60-minütiger Kurseinheit gibt es pauschal 50 Euro, das Geld kann für Personal- und Sachkosten eingesetzt werden, dazu zählen auch die Honorarkosten für Übungsleiter*innen. Nicht benötigte Mittel müssen später zurückgegeben werden.


Werden für die Durchführung Materialien angeschafft, gehen die in den Besitz des Anbieters, also zum Beispiel des Sportvereins, über.


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Welche Voraussetzungen gelten? Förderfähig sind nur Angebote an Startchancen-Schulen, das sind ab dem kommenden Schuljahr 923 in ganz NRW.


Welche Schulen dazu gehören, wird anhand des Schulsozialindex berechnet, der unter anderem Kinder- und Jugendarmut, Migrationshintergrund und Förderbedarfe in den Bereichen Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache berücksichtigt. Die Schulleitungen und die Träger, in der Regel die Kommunen, wissen, um welche Schulen es sich handelt, zudem können auf der Internetseite des NRW-Schulministeriums nach Städten sortierte Listen heruntergeladen werden:

schulministerium.nrw/startchancen

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Wie funktioniert die Beantragung?

Anträge können online über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.


Unterstützung, insbesondere bei der Vernetzung von Sportvereinen und Startchancen-Schulen, gibt es bei den Stadt- und Kreissportbünden, die für „Startchance Bewegung“ extra Ansprechpersonen benannt haben. Eine Liste sowie weitere Informationen und Kontakt zu den Expert*innen des Landessportbundes und seiner Sportjugend, die vor allem bei Fragen zur inhaltlichen Umsetzung und zum Förderverfahren weiterhelfen, gibt es online:

go.sportjugend.nrw/startchance-bewegung

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Was ist das Besondere am Förder­programm

„Startchance Bewegung“?


Das neue Förderprogramm biete eine attraktive Vergütung für die Anbieter, dank der vergleichsweise langen Laufzeit von zehn Jahren Planungssicherheit und Nachhaltigkeit und stärke zudem die Rolle des organisierten Sports als wichtiger Bildungsakteur und -partner für Schulen, sagt Judith Blau, Ressortleiterin Kinder- und Jugendsportentwicklung beim LSB. Das ergebe eine große Chance – für Schüler*innen, Schulen und die Vereine und Bünde.

„Dass sich regelmäßige Bewegungsangebote unter fachkundiger Anleitung positiv auf Kinder und Jugendliche und das Miteinander in den Schulen auswirken, steht völlig außer Frage“, betont sie. Die Anbieter wiederum kämen unter Umständen mit einer neuen Zielgruppe in Kontakt. Antragsberechtigt sind neben Sportvereinen, Stadt- und Gemeindesportverbänden, Stadt- und Kreissportbünden sowie Fachverbänden auch Freie Träger und private Anbieter wie zum Beispiel Schwimmschulen.


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